Häufige Fragen zur Ernährungsberatung und Ernährungstherapie (FAQ)
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Ernährungsberatung, Ernährungstherapie, Krankenkassenzuschüsse und den Ablauf der Beratung.
Hier finden Sie verständliche Antworten zu Kosten, Kostenzuschüssen der Krankenkassen, ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigungen, Terminen und meinen Leistungen.
Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, freue ich mich auf Ihre Nachricht.
Häufige Fragen zur Ernährungsberatung und Ernährungstherapie (FAQ)
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Ernährungsberatung, Ernährungstherapie, Krankenkassenzuschüsse und den Ablauf der Beratung.
Hier finden Sie verständliche Antworten zu Kosten, Kostenzuschüssen der Krankenkassen, ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigungen, Terminen und meinen Leistungen.
Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, freue ich mich auf Ihre Nachricht.
Was kostet eine Ernährungsberatung bzw. Ernährungstherapie?
Die Beratung kostet 130 € pro Zeitstunde. Die Abrechnung erfolgt nach Vertragsvereinbarung und richtet sich nach Ihrem individuellen Anliegen.
Vor Beginn der Beratung erhalten Sie einen transparenten Kostenvoranschlag. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen.
Übernimmt meine Krankenkasse/Beihilfe die Kosten?
Gesetzlich Versicherte:
Viele Krankenkassen bezuschussen eine ärztlich verordnete Ernährungstherapie nach § 43 SGB V – in der Regel bis zu 5-6 Sitzungen, mit bis zu 100 % der Kosten. Die Höhe hängt vom individuellen Tarif ab. Rufen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse an und fragen direkt nach. Ich unterstütze Sie gerne mit einem Kostenvoranschlag.
Ernährungsberatung ist seit 2018 auch “beihilfefähig”. Demzufolge wurden die Leistungen einer verordneten Ernährungstherapie, nach Überarbeitung des Beihilferechtes 2017, in das Leistungsverzeichnis aufgenommen.
Privatversichert
Ob Ihre Kosten übernommen werden, hängt vom gewählten Tarif ab. Eine Ernährungstherapie kann aber auch privat beauftragt werden – sprechen Sie mich gerne darauf an!
Nach Einreichen der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und der Kostenvereinbarung erfolgt die Prüfung durch die Krankenkasse.
Die Erstattung erfolgt nach Abschluss aller bezuschussten Sitzungen, sobald die Rechnung mit der Teilnahmebestätigung eingereicht wurde.
Brauche ich eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung?
Für eine bezuschusste Ernährungstherapie benötigen gesetzlich Versicherte in der Regel eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Diese bestätigt, dass aufgrund einer Erkrankung eine Ernährungstherapie medizinisch sinnvoll ist.
Für eine präventive Ernährungsberatung oder bei einer privaten Beauftragung ist keine Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen Ernährungsberatung und Ernährungstherapie?
Ernährungsberatung (§ 20 SGB V) richtet sich an gesunde Menschen, die ihre Ernährung verbessern, Krankheiten vorbeugen oder ihr Wohlbefinden steigern möchten.
Ernährungstherapie (§ 43 SGB V) richtet sich an Menschen mit ernährungsbedingten Erkrankungen und erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung.
Im kostenlosen Informationsgespräch klären wir gemeinsam, welche Form der Beratung für Sie geeignet ist.
Wie läuft der erste Termin ab?
Im ersten Termin nehmen wir uns Zeit für Ihr persönliches Anliegen.
Gemeinsam besprechen wir Ihre gesundheitliche Situation, Ihre Gewohnheiten, Ihre Ziele sowie vorhandene Befunde oder Laborwerte. Darauf folgt das weitere individuelle Vorgehen.
Was sollte ich zum ersten Termin mitbringen?
Falls vorhanden, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zum ersten Beratungstermin mit:
- aktuelle Blutwerte oder Laborbefunde
- Arztberichte oder Untersuchungsergebnisse
- eine Liste Ihrer Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel
- die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (bei einer Ernährungstherapie)
- Unterlagen oder die Bewilligung Ihrer Krankenkasse (falls bereits vorhanden)
Sollten Ihnen einzelne Unterlagen noch fehlen, ist das kein Problem. Wir können die Beratung trotzdem beginnen und fehlende Dokumente bei einem späteren Termin ergänzen.
Wie viele Termine brauche ich?
Die Anzahl der Beratungen ist abhängig von Ihrer Diagnose und den damit verbundenen Fragestellungen. Gerne erstelle ich Ihnen nach einem kostenlosen Vorgespräch einen individuellen Kostenvoranschlag. Dieser gibt Auskunft über die voraussichtlich benötigte Beratungsdauer. Die kalkulierte Zeit kann sich auf mehrere kürzere Sitzungen (30-45 Minuten) aufteilen oder auf weniger längere Sitzungen (60-90 Minuten).
Der Zeitabstand zwischen den Beratungen liegt im Schnitt bei zwei bis acht Wochen. Nicht jedes Beratungsgespräch dauert gleich lang – je nach Situation. Wenn Sie eine bestimmte Beratungszeit pro Termin nicht überschreiten möchten, informieren Sie mich bitte im Vorfeld unseres Termins. Als Beraterin konzentriere ich mich in erster Linie auf die vollständige Themenbesprechung.
Wie lange dauert eine Beratung?
Die Anzahl der Beratungstermine richtet sich nach Ihrer Diagnose, Ihren persönlichen Zielen und Ihren individuellen Fragestellungen.
Nach einem kostenlosen Informationsgespräch erstelle ich Ihnen gerne einen individuellen Kostenvoranschlag. Dieser gibt Ihnen einen Überblick über den voraussichtlichen Beratungsumfang und die zu erwartenden Kosten.
Je nach Bedarf kann sich die Beratung auf mehrere kürzere Termine (30–45 Minuten) oder auf weniger längere Termine (60–90 Minuten) verteilen.
Der Zeitabstand zwischen den Beratungsterminen beträgt in der Regel zwei bis acht Wochen, damit Sie genügend Zeit haben, die besprochenen Empfehlungen in Ihren Alltag zu integrieren.
Wenn Sie eine bestimmte Beratungsdauer pro Termin wünschen oder nicht überschreiten möchten, teilen Sie mir dies bitte vorab mit. Die Beratung wird individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst.
Kann die Beratung auch online stattfinden?
Ja. Alle Beratungen können sowohl in meiner Praxis in Berlin-Friedrichshagen als auch bequem online per Videoberatung stattfinden.
So sparen Sie Anfahrtszeit und erhalten dennoch eine persönliche, individuelle und wissenschaftlich fundierte Beratung – ganz bequem von zu Hause oder einem Ort Ihrer Wahl.
Für die Online-Beratung benötigen Sie lediglich einen Laptop, ein Tablet oder einen Computer mit stabiler Internetverbindung, Kamera, Mikrofon und Lautsprecher.
Den Zugangslink erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail. Bitte loggen Sie sich etwa 5 Minuten vor Beginn der Beratung ein, damit wir pünktlich starten können.
Sie sind unsicher, ob Ihr Gerät funktioniert? Mit dem Zoom-Test-Meeting können Sie Kamera, Mikrofon und Lautsprecher vorab ganz einfach testen.
Für welche Beschwerden eignet sich eine Ernährungstherapie?
Eine Ernährungstherapie kann unter anderem bei folgenden Erkrankungen und Beschwerden sinnvoll sein:
- Reizdarmsyndrom
- Dünndarmfehlbesiedlung (SIBO)
- Essstörungen (Anorexia nervosa (Magersucht), Bulimia nervosa (Ess-Brech-Sucht), Binge-Eating-Störung und ARFID (Avoidant/Restrictive Food Intake Disorder))
- Schilddrüsenerkrankungen, z. B. Hashimoto-Thyreoiditis
- Fettstoffwechselstörungen
- Bluthochdruck
- Fettleber
- Adipositas
- Eisenmangel
- Mangelernährung
- Osteoporose
- Gicht
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten, z. B. Laktoseintoleranz oder Fruktoseintoleranz
Im kostenlosen Informationsgespräch klären wir gemeinsam, ob eine Ernährungstherapie für Ihre individuelle Situation geeignet ist.
Woran erkenne ich eine seriöse Ernährungsberatung?
Der Begriff „Ernährungsberater/in“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Umso wichtiger ist es, auf die Qualifikation der beratenden Person zu achten.
Achten Sie beispielsweise auf folgende Qualitätsmerkmale:
- eine anerkannte Ausbildung (z. B. als Diätassistent/in oder Oecotropholog/in)
- anerkannte Zertifizierungen (z. B. DGE, VDOE, VFED oder E-Zert)
- eine wissenschaftlich fundierte Beratung
- eine individuelle Betreuung ohne Verkaufsdruck für Produkte oder Nahrungsergänzungsmittel
- transparente Kosten und nachvollziehbare Empfehlungen
Ich erfülle diese Qualitätskriterien und berate Sie unabhängig, wissenschaftlich fundiert und individuell auf Ihre persönliche Situation abgestimmt.
Kann ich die Beratungskosten auch in Raten zahlen?
Eine Ratenzahlung ist nach individueller Absprache möglich.
Sollten Sie eine Ratenzahlung wünschen, sprechen Sie mich gerne im kostenlosen Informationsgespräch darauf an. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung.
Was tun, wenn ich einen Termin absagen muss?
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte mindestens 48 Stunden vorher. Eine Terminabsage oder -verschiebung ist unkompliziert per E-Mail oder Telefon möglich.
Bei einer kurzfristigen Absage (weniger als 48 Stunden vor dem Termin) muss ich Ihnen den Termin leider berechnen, da ich die Zeit exklusiv für Sie reserviert habe.
Wie funktioniert die Kostenbezuschussung über die Krankenkasse?
1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung einholen
Bitten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, eine Notwendigkeitsbescheinigung mit der entsprechenden Diagnose auszustellen.
2. Kostenzuschuss bei der Krankenkasse erfragen
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, in welcher Höhe eine Ernährungstherapie bezuschusst wird. Die Höhe des Kostenzuschusses variiert je nach Krankenkasse und Tarif.
3. Kostenvoranschlag anfordern
Gerne stelle ich Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag aus. Diesen können Sie ganz einfach per E-Mail anfordern.
→ Jetzt Kostenvoranschlag anfragen
4. Unterlagen bei der Krankenkasse einreichen
Reichen Sie die Notwendigkeitsbescheinigung sowie den Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein, um den Kostenzuschuss für Ihre Ernährungstherapie zu beantragen. Idealerweise erfolgt dies vor dem ersten Beratungstermin.
5. Ernährungstherapie beginnen
Sobald Sie die schriftliche Bewilligung Ihrer Krankenkasse erhalten haben, können wir mit der Ernährungstherapie beginnen.
Bitte senden Sie mir die Bewilligung Ihrer Krankenkasse sowie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorab zu oder bringen Sie beide Unterlagen zum ersten Termin mit. Ich bin gesetzlich verpflichtet, diese Dokumente zu archivieren.
6. Kostenzuschuss erhalten
Nach Abschluss der bewilligten Beratungstermine erhalten Sie von mir eine Teilnahmebestätigung. Diese reichen Sie zusammen mit der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Anschließend erstattet Ihnen die Krankenkasse den bewilligten Kostenzuschuss entsprechend ihrer Leistungsbedingungen.
Was kostet eine Ernährungsberatung bzw. Ernährungstherapie?
Die Beratung kostet 130 € pro Zeitstunde. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand und richtet sich nach Ihrem individuellen Anliegen. (Stand: 24.07.2026)
Vor Beginn der Beratung erhalten Sie einen transparenten Kostenvoranschlag. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Gesetzlich Versicherte:
Viele Krankenkassen bezuschussen eine ärztlich verordnete Ernährungstherapie nach § 43 SGB V – in der Regel bis zu 5-6 Sitzungen, mit bis zu 100 % der Kosten. Die Höhe hängt vom individuellen Tarif ab. Rufen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse an und fragen direkt nach. Ich unterstütze Sie gerne mit einem Kostenvoranschlag.
Ernährungsberatung ist seit 2018 auch “beihilfefähig”. Demzufolge wurden die Leistungen einer verordneten Ernährungstherapie, nach Überarbeitung des Beihilferechtes 2017, in das Leistungsverzeichnis aufgenommen.
Privatversichert
Ob Ihre Kosten übernommen werden, hängt vom gewählten Tarif ab. Eine Ernährungstherapie kann aber auch privat beauftragt werden – sprechen Sie mich gerne darauf an!
Nach Einreichen der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und der Kostenvereinbarung erfolgt die Prüfung durch die Krankenkasse.
Die Erstattung erfolgt nach Abschluss aller bezuschussten Sitzungen, sobald die Rechnung mit der Teilnahmebestätigung eingereicht wurde.
Brauche ich eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung?
Für eine bezuschusste Ernährungstherapie benötigen gesetzlich Versicherte in der Regel eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Diese bestätigt, dass aufgrund einer Erkrankung eine Ernährungstherapie medizinisch sinnvoll ist.
Für eine präventive Ernährungsberatung oder bei einer privaten Beauftragung ist keine Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen Ernährungsberatung und Ernährungstherapie?
Ernährungsberatung (§ 20 SGB V) richtet sich an gesunde Menschen, die ihre Ernährung verbessern, Krankheiten vorbeugen oder ihr Wohlbefinden steigern möchten.
Ernährungstherapie (§ 43 SGB V) richtet sich an Menschen mit ernährungsbedingten Erkrankungen und erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung.
Im kostenlosen Informationsgespräch klären wir gemeinsam, welche Form der Beratung für Sie geeignet ist.
Wie läuft der erste Termin ab?
Im ersten Termin nehmen wir uns Zeit für Ihr persönliches Anliegen.
Gemeinsam besprechen wir Ihre gesundheitliche Situation, Ihre Gewohnheiten, Ihre Ziele sowie vorhandene Befunde oder Laborwerte. Darauf folgt das weitere individuelle Vorgehen.
Im kostenlosen Informationsgespräch klären wir gemeinsam, welche Form der Beratung für Sie geeignet ist.
Was sollte ich zum ersten Termin mitbringen?
Falls vorhanden, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zum ersten Beratungstermin mit:
- aktuelle Blutwerte oder Laborbefunde
- Arztberichte oder Untersuchungsergebnisse
- eine Liste Ihrer Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel
- die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (bei einer Ernährungstherapie)
- Unterlagen oder die Bewilligung Ihrer Krankenkasse (falls bereits vorhanden)
Sollten Ihnen einzelne Unterlagen noch fehlen, ist das kein Problem. Wir können die Beratung trotzdem beginnen und fehlende Dokumente bei einem späteren Termin ergänzen.
Wie viele Termine brauche ich?
Die Anzahl der Beratungen ist abhängig von Ihrer Diagnose und den damit verbundenen Fragestellungen. Gerne erstelle ich Ihnen nach einem kostenlosen Vorgespräch einen individuellen Kostenvoranschlag. Dieser gibt Auskunft über die voraussichtlich benötigte Beratungsdauer. Die kalkulierte Zeit kann sich auf mehrere kürzere Sitzungen (30-45 Minuten) aufteilen oder auf weniger längere Sitzungen (60-90 Minuten).
Der Zeitabstand zwischen den Beratungen liegt im Schnitt bei zwei bis acht Wochen. Nicht jedes Beratungsgespräch dauert gleich lang – je nach Situation. Wenn Sie eine bestimmte Beratungszeit pro Termin nicht überschreiten möchten, informieren Sie mich bitte im Vorfeld unseres Termins. Als Beraterin konzentriere ich mich in erster Linie auf die vollständige Themenbesprechung.
Wie lange dauert eine Beratung?
Die Anzahl der Beratungstermine richtet sich nach Ihrer Diagnose, Ihren persönlichen Zielen und Ihren individuellen Fragestellungen.
Nach einem kostenlosen Informationsgespräch erstelle ich Ihnen gerne einen individuellen Kostenvoranschlag. Dieser gibt Ihnen einen Überblick über den voraussichtlichen Beratungsumfang und die zu erwartenden Kosten.
Je nach Bedarf kann sich die Beratung auf mehrere kürzere Termine (30–45 Minuten) oder auf weniger längere Termine (60–90 Minuten) verteilen.
Der Zeitabstand zwischen den Beratungsterminen beträgt in der Regel zwei bis acht Wochen, damit Sie genügend Zeit haben, die besprochenen Empfehlungen in Ihren Alltag zu integrieren.
Wenn Sie eine bestimmte Beratungsdauer pro Termin wünschen oder nicht überschreiten möchten, teilen Sie mir dies bitte vorab mit. Die Beratung wird individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst.
Kann die Beratung auch online stattfinden?
Ja. Alle Beratungen können sowohl in meiner Praxis in Berlin-Friedrichshagen als auch bequem online per Videoberatung stattfinden.
So sparen Sie Anfahrtszeit und erhalten dennoch eine persönliche, individuelle und wissenschaftlich fundierte Beratung – ganz bequem von zu Hause oder einem Ort Ihrer Wahl.
Für die Online-Beratung benötigen Sie lediglich einen Laptop, ein Tablet oder einen Computer mit stabiler Internetverbindung, Kamera, Mikrofon und Lautsprecher.
Den Zugangslink erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail. Bitte loggen Sie sich etwa 5 Minuten vor Beginn der Beratung ein, damit wir pünktlich starten können.
Sie sind unsicher, ob Ihr Gerät funktioniert? Mit dem Zoom-Test-Meeting können Sie Kamera, Mikrofon und Lautsprecher vorab ganz einfach testen.
Für welche Beschwerden eignet sich eine Ernährungstherapie?
Eine Ernährungstherapie kann unter anderem bei folgenden Erkrankungen und Beschwerden sinnvoll sein:
- Reizdarmsyndrom
- Dünndarmfehlbesiedlung (SIBO)
- Essstörungen (Anorexia nervosa (Magersucht), Bulimia nervosa (Ess-Brech-Sucht), Binge-Eating-Störung und ARFID (Avoidant/Restrictive Food Intake Disorder))
- Schilddrüsenerkrankungen, z. B. Hashimoto-Thyreoiditis
- Fettstoffwechselstörungen
- Bluthochdruck
- Fettleber
- Adipositas
- Eisenmangel
- Mangelernährung
- Osteoporose
- Gicht
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten, z. B. Laktoseintoleranz oder Fruktoseintoleranz
Im kostenlosen Informationsgespräch klären wir gemeinsam, ob eine Ernährungstherapie für Ihre individuelle Situation geeignet ist.
Woran erkenne ich eine seriöse Ernährungsberatung?
Der Begriff „Ernährungsberater/in“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Umso wichtiger ist es, auf die Qualifikation der beratenden Person zu achten.
Achten Sie beispielsweise auf folgende Qualitätsmerkmale:
- eine anerkannte Ausbildung (z. B. als Diätassistent/in oder Oecotropholog/in)
- anerkannte Zertifizierungen (z. B. DGE, VDOE, VFED oder E-Zert)
- eine wissenschaftlich fundierte Beratung
- eine individuelle Betreuung ohne Verkaufsdruck für Produkte oder Nahrungsergänzungsmittel
- transparente Kosten und nachvollziehbare Empfehlungen
Ich erfülle diese Qualitätskriterien und berate Sie unabhängig, wissenschaftlich fundiert und individuell auf Ihre persönliche Situation abgestimmt.
Kann ich die Beratungskosten auch in Raten zahlen?
Eine Ratenzahlung ist nach individueller Absprache möglich.
Sollten Sie eine Ratenzahlung wünschen, sprechen Sie mich gerne im kostenlosen Informationsgespräch darauf an. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung.
Was tun, wenn ich einen Termin absagen muss?
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte mindestens 48 Stunden vorher. Eine Terminabsage oder -verschiebung ist unkompliziert per E-Mail oder Telefon möglich.
Bei einer kurzfristigen Absage (weniger als 48 Stunden vor dem Termin) muss ich Ihnen den Termin leider berechnen, da ich die Zeit exklusiv für Sie reserviert habe.
Wie funktioniert die Kostenbezuschussung über die Krankenkasse?
1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung einholen
Bitten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, eine Notwendigkeitsbescheinigung mit der entsprechenden Diagnose auszustellen.
2. Kostenzuschuss bei der Krankenkasse erfragen
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, in welcher Höhe eine Ernährungstherapie bezuschusst wird. Die Höhe des Kostenzuschusses variiert je nach Krankenkasse und Tarif.
3. Kostenvoranschlag anfordern
Gerne stelle ich Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag aus. Diesen können Sie ganz einfach per E-Mail anfordern.
→ Jetzt Kostenvoranschlag anfragen
4. Unterlagen bei der Krankenkasse einreichen
Reichen Sie die Notwendigkeitsbescheinigung sowie den Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein, um den Kostenzuschuss für Ihre Ernährungstherapie zu beantragen. Idealerweise erfolgt dies vor dem ersten Beratungstermin.
5. Ernährungstherapie beginnen
Sobald Sie die schriftliche Bewilligung Ihrer Krankenkasse erhalten haben, können wir mit der Ernährungstherapie beginnen.
Bitte senden Sie mir die Bewilligung Ihrer Krankenkasse sowie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorab zu oder bringen Sie beide Unterlagen zum ersten Termin mit. Ich bin gesetzlich verpflichtet, diese Dokumente zu archivieren.
6. Kostenzuschuss erhalten
Nach Abschluss der bewilligten Beratungstermine erhalten Sie von mir eine Teilnahmebestätigung. Diese reichen Sie zusammen mit der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Anschließend erstattet Ihnen die Krankenkasse den bewilligten Kostenzuschuss entsprechend ihrer Leistungsbedingungen.
