Kostenzuschuss Ihrer Krankenkasse/Beihilfe
Kostenzuschuss der Privaten Krankenkassen
Der Kostenzuschuss für die Ernährungstherapie durch private Krankenkassen ist nicht gesetzlich festgelegt.
In der Regel schließen Privatversicherte mit der jeweiligen Krankenkasse einen individuellen Vertrag ab, der – je nach Tarif – bestimmte Leistungen enthält oder ausschließt.
Inzwischen schließen viele Tarife der privaten Krankenversicherungen die anteilige Kostenrückerstattung für eine Ernährungsberatung mit ein.
Ob die Kostenerstattung für eine Ernährungsberatung Teil Ihres Tarifes ist, erfahren Sie am besten, indem Sie mit Ihrem Versicherungsträger und gegebenenfalls Ihrer Beihilfe Kontakt aufnehmen – alle privaten Krankenversicherungen besitzen eine Service-Hotline, die für solche Fragen zur Verfügung steht. Da die Kosten einer Ernährungsberatung bei privatversicherten Patienten nicht unbedingt übernommen werden, empfiehlt es sich, unbedingt vor der Inanspruchnahme der Ernährungsberatung mit der jeweiligen Kasse Rücksprache zu halten und Klarheit zu schaffen.
Ernährungsberatung ist seit 2018 auch “beihilfefähig”. Demzufolge wurden die Leistungen einer verordneten Ernährungstherapie, nach Überarbeitung des Beihilferechtes 2017, in das Leistungsverzeichnis aufgenommen.
Erstberatung 60 Minuten | Folgeberatung 30 Minuten |
60 – 68 € Beihilfe | 30 – 34 € Beihilfe |
Kostenerstattung der Gesetzliche Krankenkassen
Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen für eine Ernährungsberatung ist gesetzlich geregelt. Derzeit können gesetzliche Krankenkassen (Stand 2021) Beratungen und Schulungen für Ihre Versicherten über §20 SGB V (Prävention und Selbsthilfe) und §43 SGB V (Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation) bezuschussen.
Für die Ernährungstherapie verlangen die gesetzlichen Krankenkassen eine Notwendigkeitsbescheinigung– eine Art Rezept – von einem behandelnden Arzt und einen Kostenvoranschlag der Ernährungsberaterin. Für ersteres können Sie Ihren Hausarzt, einen Allergologen, Diabetologen, Gastroenterologen oder ein anderer Arzt kontaktieren, der Sie behandelt. Sprechen Sie Ihren Arzt beim nächsten Besuch auf eine Ernährungsberatung an und lassen Sie sich eine entsprechende Überweisung ausstellen. Dann übernimmt Ihre Krankenkasse bis zu 100 Prozent der Kosten einer Ernährungsberatung bis zu einem Maximalbetrag, der je nach Krankenkasse variiert.
Vorlage der Notwendigkeitsbescheinigung hier herunterladen.
Folgende Erkrankungen qualifizieren sich für einen Kostenzuschuss:
- Stoffwechselerkrankungen (z.B. Diabetes mellitus, Schwangerschaftsdiabetes, Gicht, erhöhte Harnsäure und erhöhte Blutfette)
- Erkrankungen der Verdauungsorgane (z.B. Gallen- und Lebererkrankungen)
- Allergien und Unverträglichkeiten (z.B. Laktose-, Fruktose-, Salicylat-, und Histaminintoleranz, Glutenunverträglichkeit / Zöliakie)
- Osteoporose
- Erkrankungen der Haut
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Bluthochdruck)
- Krebserkrankungen,
- Fehl- und Mangelernährung (z.B. Adipositas)
Zu der Höhe der Kostenzuschuss äußern sich die Krankenkassen konkret:
- Versicherte, die älter als 18 Jahre sind, erhalten einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent der Kosten für eine Ernährungsberatung, maximal aber den Höchstbetrag, der von der jeweiligen Krankenkasse festgelegt wird
- Versicherte unter 18 Jahren erhalten einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent der Schulungskosten, maximal aber den Höchstbetrag, der von der jeweiligen Krankenkasse festgelegt wird
- Diejenigen Kosten, die nicht unter diese Regelung fallen, bzw. darüber hinausgehen, hat der Patient selbst zu tragen (Eigenanteil)
Abrechnung der Ernährungsberatung
Die nachfolgenden Angaben zu den Zuzahlungen sind unverbindlich und dienen ausschließlich zur allgemeinen Orientierung (Stand 07/2013). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!
Zuzahlungen Einzelberatungen | |||
Krankenkasse | Erstberatung (60 Min.) | Folgeberatung (30 Min.) | Maximale Zuzahlung |
Die Techniker Krankenkasse | 45,- € | je 30,- € | 165,- € |
DAK | 35,- € | je 23,- € | 127,- € |
Kaufmännische Krankenkasse (KKH) | max. 35 € | max. 23 € | variiert |
Barmer | 40,- € | je 30,- € | 160,- € |
BKK | variiert in Abhängigkeit der jeweiligen BKK | ||
AOK | erbringt Beratungsleistung oft selbst, abhängig von der Region |
Umfang | Zuzahlungen | Hinweis | |
Schulung | bis zu 10 Einheiten | 80 – 100 % | |
Kurs | je nach Kurs | 75 – 250 €/ Kurs | max. 2 Kurse/Jahr |
Aktionstage/ Workshops | 1 Tag/ 8 Stunden | 350-500 € | Pauschalpreise inkl. MwSt |
Abrechnung der Ernährungsberatung
Die Abrechnung der Ernährungsberatung erfolgt immer zwischen Ihnen und mir. Ich erstelle vor der Beratung eine Rechnung, die Sie vor Beratungsbeginn zahlen. Nach abgeschlossener Ernährungsberatung reichen Sie die Rechnungen und Ihre Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten dann den Anteil der Kostenübernahme von Ihrer Kasse. Eine genauere Anleitung finden Sie auch hier auf meiner Seite.