So erhalten Sie einen Kostenzuschuss

Es gibt zwei Arten von Ernährungsberatung: Die Ernährungsberatung nach §20 SGB V richtet sich an gesunde Menschen, die ihre Ernährung verbessern möchten und Erkrankungen vorbeugen möchten. Je nach Krankenkasse ist eine Kostenbeteiligung meiner Beratungen von bis zu 100 % möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wie hoch der Zuschuss ist. Dieser ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Sie erhalten diesen im Anschluss an den Präventionskurs direkt von Ihrer Krankenkasse. Auch eine präventive Ernährungsberatung kann der Arzt Ihnen verschreiben.

Die Ernährungstherapie nach §43 SGB V ist für Menschen mit ernährungsbedingten Erkrankungen gedacht. Die Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse/Beihilfe variiert auch hier von Kasse zu Kasse. Da ich qualifizierte Leistungen anbiete, ist eine Kostenbeteiligung möglich, wenn Sie von einem Arzt oder einer Ärztin eine Notwendigkeitsbescheinigung erhalten haben. Bitte bringen Sie die vollständig ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes oder der Ärztin sowie gegebenenfalls Kopien aktueller Laborwerte, Medikamente und Befundberichte zum Erstgespräch mit.

Ablauf bei der Ernährungstherapie:

  1. Nachdem Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin eine ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung erhalten haben, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu mir auf. Wir klären dann die Details und ich sende Ihnen gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag. Wir vereinbaren auch einen Termin für ein Erstgespräch. Hier Notwendigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arzt herunterladen.

  2.  Bevor Sie mit den Beratungen beginnen, klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse, wie hoch Ihr Zuschuss ausfällt. Wenn ein Kostenvoranschlag erforderlich ist, reichen Sie diesen bitte vor der Inanspruchnahme der Beratungsdienste bei Ihrer Krankenkasse ein. 

  3. Sie erhalten vor der Beratung eine Rechnung von mir, die Sie bis zum ersten Gespräch begleichen, falls nicht anders vereinbart.
  4. Während der Beratungen treffen wir uns für 30-60 Minuten und vereinbaren am Ende jedes Gesprächs einen Folgetermin. Die Abstände zwischen den Beratungen richten werden individuell nach Ihnen ausgerichtet.

  5. Wenn alle Beratungen abgeschlossen sind, erhalten Sie von mir eine Teilnahmebestätigung. Die Teilnahmebestätigung reichen Sie zusammen mit der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein, um Ihren Kostenzuschuss zu erhalten.

Die Gesamtkosten hängen von der Anzahl und Dauer der Beratungseinheiten sowie von dem daraus resultierenden Therapieplan ab. Mein Honorar richtet sich nach den VDOE_Honorarempfehlungen_fuer_Selbststaendige_Bereich_Ernaehrung.