Erhalten Sie einen Kostenzuschuss

Anleitung: So stellen Sie den Antrag auf Bezuschussung der Ernährungstherapie nach § 43 SGB V
Wenn Sie eine Ernährungstherapie in Anspruch nehmen möchten, können die Kosten dafür anteilig von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Hier erklären ich Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Antrag stellen:

Es gibt zwei Möglichkeiten von Ernährungsberatung:
Die Ernährungsberatung nach §20 SGB V richtet sich an gesunde Menschen, die ihre Ernährung verbessern möchten und Erkrankungen vorbeugen möchten. Je nach Krankenkasse ist eine Kostenbeteiligung meiner Beratungen von bis zu 100 % möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wie hoch der Zuschuss ist. Der Betrag ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Sie erhalten den Kostenzuschuss im Anschluss an die Beratung direkt von Ihrer Krankenkasse. Auch eine präventive Ernährungsberatung kann der Arzt Ihnen verschreiben.

Die Ernährungstherapie nach §43 SGB V ist für Menschen mit ernährungsbedingten Erkrankungen gedacht. Die Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse/Beihilfe variiert auch hier von Kasse zu Kasse. Da ich mich regelmäßig weiterbilde und eine fundierte Ausbildung vorweisen kann, ist eine Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse möglich. Hierfür benötigen Sie von einem Arzt oder einer Ärztin eine Notwendigkeitsbescheinigung. 

1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung einholen für die Ernährungstherapie nach §43 SGB V

Damit die Krankenkasse die Ernährungstherapie bezuschussen kann, benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.
Diese kann jede behandelnde Ärztin oder jeder behandelnde Arzt ausstellen – z. B. Hausärztinnen, Frauenärztinnen, Zahnärztinnen, Internistinnen oder Fachärzt*innen. Bitte bringen Sie die vollständig ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes oder der Ärztin sowie gegebenenfalls Kopien aktueller Laborwerte, Medikamente und Befundberichte zum Erstgespräch mit.

  • Es gibt eine Vorlage für diese Bescheinigung, die Sie entweder direkt auf meiner Homepage herunterladen können oder die ich Ihnen gerne per E-Mail zuschicke.

  • Falls Ihre Ärztin oder Ihr Arzt noch nicht genau weiß, wie man die Bescheinigung ausfüllt: Einfach die Vorlage mitnehmen – sie ist selbsterklärend. Hier Notwendigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arzt herunterladen.

Wichtig zu wissen:
Die Ausstellung dieser Bescheinigung ist budgetneutral für Ärzt*innen – das heißt, sie wirkt sich nicht negativ auf das Budget der Praxis aus.

  • Es reicht, wenn eine Indikation (Krankheitsbild) angekreuzt wird.

  • Falls mehrere Indikationen vorliegen, ist es manchmal sinnvoll, beim ersten Mal nur eine anzukreuzen. So lässt sich bei Bedarf später leichter eine Verlängerung beantragen.

2. Kostenvoranschlag von der Ernährungsfachkraft einholen

Sobald Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung haben, benötigen Sie außerdem einen Kostenvoranschlag von der Ernährungsfachkraft (z. B. von der Ernährungsberatung Hirsch). Kontaktieren Sie mich gerne hierfür über das Kontaktformular oder suchen Sie sich einen kostenlosen Telefontermin hier aus, damit wir alles Weitere in Ruhe besprechen können.

3. Antrag bei der Krankenkasse einreichen

  • Reichen Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Kopie, das Original bitte behalten!)
    und den Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein.

Hinweis: Das Original der Notwendigkeitsbescheinigung muss bei der Ernährungsfachkraft bleiben, da es in der Klientenakte hinterlegt werden muss.

4. Rückmeldung der Krankenkasse abwarten

Die Krankenkasse prüft den Antrag und schickt Ihnen schriftlich eine Kostenübernahme-Erklärung oder eine Bezuschussungs-Zusage.

Erst nachdem Sie diese Bestätigung erhalten haben, kann der erste Beratungstermin stattfinden. Vereinbaren Sie hier einen kostenlosen Telefontermin, falls noch nicht geschehen – so können wir alles Weitere in Ruhe besprechen.

5. Ablauf der Therapie

  • In der Regel werden fünf Beratungstermine bezuschusst.

  • Die Höhe des Zuschusses ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Einige übernehmen 100 % der Kosten, andere nur einen Anteil.

Tipp: Rufen Sie am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse an und fragen Sie nach dem aktuellen Zuschuss.

Zahlung und Erstattung

  • Bei mir ist es so, dass Sie zunächst in Vorkasse gehen und zum ersten Termin den Gesamtbetrag zahlen.

  • Nach Abschluss der fünf Termine erhalten Sie von mir eine Teilnahmebestätigung, die Sie mit der Rechnung einreichen.

  • Mit diesen beiden Unterlagen können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse den Kostenzuschuss einholen.

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist nicht gesetzlich festgelegt.
Privatversicherte schließen mit der jeweiligen Krankenkasse einen individuellen Vertrag ab.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, melden Sie sich gerne bei mir!
Ich helfe Ihnen gern durch den Antrag.

Die Gesamtkosten hängen von der Anzahl und Dauer der Beratungseinheiten sowie von dem daraus resultierenden Therapieplan ab. Mein Honorar richtet sich nach den VDOE_Honorarempfehlungen_fuer_Selbststaendige_Bereich_Ernaehrung.